Familienpass
Der Familienpass soll Studierenden mit Erziehungspflichten eine organisatorische Hilfe anbieten, um das Studium erfolgreich bewältigen zu können. Unter Vorlage des Familienpasses können begründete Abweichungen vom Regelstudium/ Regelstudienverhalten vereinbart werden.
Folgende Regelungen können nach Vorlage des Familienpasses getroffen werden:
- Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und somit eine verlässliche Planung des Studiums
- Veränderung der Leistungsnachweise für Lehrveranstaltungen
- Individuelles Teilzeitstudium
- Praktika
- Anspruch auf Urlaubssemester
- Abnahme von Prüfungsleistungen
- Die Erteilung einer Parkgenehmigung
- Der Erwerb eines "Kinderessens"
Der Familienpass kann Studierenden mit Familienpflichten im Campus Service-Center ausgestellt werden. Das Informationsheft zum Familienpass sowie der zugehörige Antrag gibt es im Familienbüro und bei allen dezentralen Familienbeauftragten.